Patientenmerkblatt

Liebe Patientin, lieber Patient,

 

leider deckt die Gebührenordnung für Heilpraktiker nicht jeden Aufwand ab, der für mich im Rahmen einer Patientenbehandlung anfällt. Dies bedeutet, dass hier zum Teil die Sätze der GeBüH überschritten bzw. keine Ziffern dazu gefunden werden. Auch die private Krankenkasse kommt für diesen Aufwand nicht auf, so dass Sie die Differenz selbst bezahlen müssen. Dies gilt insbesondere für diverse von mir durchgeführte Therapieverfahren, deren Kosten von den Krankenkassen überhaupt nicht übernommen werden. Des Weiteren gebe ich mir die größte Mühe, die Wartezeiten auf ein Minimum zu beschränken. Ich reserviere mir für jeden meiner bestellten Patienten soviel Zeit, dass selten Wartezeiten entstehen. Nur so ist eine sorgfältige und gründliche Behandlung in einer Atmosphäre ohne Hektik möglich. Dies hat für mich den Nachteil, dass im Falle des Nichterscheinens zu einem fest vereinbarten Termin bei mir eine zeitliche Lücke im Praxisablauf entsteht. Diese Lücke kann ich auch nicht durch im Wartezimmer sitzende Patienten schließen, da ich immer nur einen Patienten auf einmal einbestelle. Hinzu kommt, dass ich die Termine auch speziell für Sie vorbereite und somit schon im Vorfeld Arbeit anfällt.

 

Daher behalte ich mir vor, gegenüber Patienten, die zum vereinbarten Behandlungstermin nicht erscheinen oder diesen kurzfristig absagen, meinen Verdienstausfall geltend zu machen. Das für die vorgesehene Behandlung anfallende Honorar ist dann trotzdem zu bezahlen.

 

Zur Vermeidung einer solchen für beide Teile ärgerlichen Situation muss ich Sie bitten rechtzeitig, d. h. 3 Tage vor dem vereinbarten Termin in meiner Praxis anzurufen, um den Termin zu verlegen.

 

Bitte haben Sie hierfür Verständnis.